
Benötigen Sie ein Visum für die USA?
Sie müssen in die USA reisen und benötigen ein Visum? Oder möchten Sie Mitarbeiter Ihres Unternehmens in die USA entsenden oder als Investor / Unternehmer in den USA tätig werden? Wir empfehlen Ihnen für Ihre Geschäftsvorhaben in den USA sowie für Fragen rund um die amerikanischen Einreisebestimmungen unseren zuverlässigen Partner The American Dream – US Visa Services GmbH.
The American Dream berät Sie bei der Auswahl und Beantragung der für Sie und/oder Ihre Mitarbeiter geeigneten Visumskategorie und übernimmt auf Wunsch die komplette Visumabwicklung. The American Dream informiert Sie ausführlich zu seinen Serviceleistungen und unterbreitet Ihnen gerne kostenlos ein unverbindliches Angebot für die Visaabwicklung. Laden Sie hierzu das Kontaktformular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es als Anhang an [email protected]. Bitte beachten Sie, dass The American Dream allgemeine Anfragen nicht kostenfrei beantworten kann. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.usvisaservice.de.
1. Besuchervisum (Firmenkunde)
Business B-1 Visum
Das B-1 Visum ermöglicht es, zu eingeschränkt geschäftsbedingten Zwecken – wie Business Meetings am US-Standort oder mit Kunden, Besuch von Messen (auch als Aussteller), Aufbau einer US-Niederlassung oder Ähnliches – in die USA zu reisen. B-1 visumpflichtig werden auch Mitarbeiter, die beispielsweise zur Erfüllung von Serviceverträgen im Rahmen von Produktlieferungen (After-Sales-Services) in den USA tätig werden müssen (z. B. Montagearbei-ten, Schulung von US-Personal). Auch Personen, die mit einer privaten Yacht, Flugzeug oder einer Militärmaschine in die USA einreisen, benötigen ein B-1 Visum. In der Regel werden B-1 Visa für 10 Jahre erteilt (variierend nach Staatsangehörigkeit) und erlauben einen maximalen Aufenthaltsstatus von bis zu 180 Tagen pro Einreise (mehrfach hintereinander oder am Stück) in den Vereinigten Staaten. Anträge für ein B-1 Visum werden vom Antragsteller i. d. R. im Rahmen eines persönlichen Interviewtermins bei einem Konsulat der Vereinigten Staaten in dem Land gestellt, in dem die betreffende Person aktuell ihren Lebensmittelpunkt hat.
2. Besuchervisum (Privatkunde)
Tourist B-2 Visum
Das B-2 Visum ermöglicht es Reisenden zu privaten bzw. touristischen Zwecken in die USA zu reisen. B-2 visapflichtig werden insbesondere Personen, die auf Grund ihrer Staatsangehö-rigkeit nicht das Visa Waiver Programm (visumfreie Einreise) nutzen können. Auch medizini-sche Behandlungen oder die Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen können als Aufenthaltszweck unter das B-2 Visum fallen. Des Weiteren müssen Reisende, die sich länger als 90 Tage am Stück zu touristischen Zwe-cken in den USA aufhalten möchten, ein B-2 Visum beantragen. Auch begleitende (unverhei-ratete Partner) von z. B. Arbeitsvisainhabern können diese Kategorie nutzen. Anträge für ein B-2 Visum werden vom Antragsteller i. d. R. im Rahmen eines persönlichen Interviewtermins bei einem Konsulat der Vereinigten Staaten in dem Land gestellt, in dem die betreffende Person aktuell ihren Lebensmittelpunkt hat.
3. Arbeitsvisum
Arbeitsvisum – Visum für temporären Arbeitsaufenthalt
Für eine Arbeitsaufnahme in den Vereinigten Staaten stehen Antragstellern mehrere Visaoptionen zur Verfügung. Jede Kategorie beinhaltet individuelle Zugangsvoraussetzungen, die Antragsverfahren sind in den meisten Fällen komplex und zeitintensiv. Welches Arbeitsvisum für den konkreten Fall zutrifft, sollte sorgfältig beurteilt werden. Ausschlaggebend sind hierbei Faktoren wie Qualifikation, Staatsangehörigkeit, Dauer des geplanten Aufenthaltes und Firmenzugehörigkeit. Je nach Zuständigkeit erfolgt die Antragstellung entweder im US-Konsulat in Deutschland oder bei den Service-Centern der US-Einwanderungsbehörde in den Vereinigten Staaten.
Die gängigsten Arbeitsvisa für die USA sind:
- L-1 Visa („Temporary intracompany transfer“)
- E-2 Visa („Treaty investor“)
- E-1 Visa („Treaty trader“)
- H-1 B Visa („Speciality occupation“)
- O-1 Visa („Extraordinary ability“)
Die aufgezeigten Visaoptionen (Nicht-Einwanderungsvisa) berechtigen lediglich zur befristeten Arbeitsaufnahme in den USA.
4. Praktikum (Firmenkunden)
J-1 (Exchange Visitor) Visum – Intern/Trainee
Möchten Unternehmen einen Praktikanten an ihrem US-Standort einsetzen, ist in der Regel ein J-1 Visum notwendig. Keinesfalls dürfen Praktikanten/Trainees mit dem J-1 Visum einer gewöhnlichen Beschäftigung nachgehen, Hilfsarbeiten ausüben oder gar die Position eines US-Mitarbeiters auf Teil- oder Vollzeitbasis ersetzen. Unternehmen bzw. Praktikanten können die J-1 Visumbeantragung nicht eigenständig veranlassen, sondern benötigen hierzu einen sogenannten „J-1 Visa Sponsor“. Diese Organisationen sind für die Durchführung der J-1 Programme gemäß der US-Bestimmungen verantwortlich und stellen unter anderem das für die Beantragung zwingend notwendige Formular DS-2019 zur Verfügung. Zukünftige Praktikanten müssen in eine der zwei Kategorien „Intern“ oder „Trainee“ fallen. Der Begriff „Intern“ bezeichnet Antragsteller, die an einer Universität immatrikuliert sind bzw. deren Abschluss nicht länger als 12 Monate zurückliegt. „Trainees“ hingegen müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung plus 1 Jahr Berufserfahrung oder 5 Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Auch das US-Unternehmen muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das J-1 Visum ist für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten (Kategorie „Intern“) bzw. 18 Monaten (Kategorie „Trainee“) gültig. Anträge für ein J-1 Visum werden vom Antragsteller i. d. R. im Rahmen eines persönlichen Interviewtermins bei einem Konsulat der Vereinigten Staaten in dem Land gestellt, in dem die betreffende Person aktuell ihren Lebensmittelpunkt hat.
5. Praktikum (Privatkunden)
J-1 (Exchange Visitor) Visa – Intern/Trainee
J-1 Visum ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen ein Praktikum in den USA zu absolvieren. Das Visum ist für einen Zeitraum von 12 Monaten bzw. 18 Monaten gültig. Um ein J-1 Visum beantragen zu können, müssen sich Antragsteller zwingend an einen soge-nannten „J-1 Visa Sponsor“ wenden, welcher unter anderem das für die Beantragung zwin-gend erforderliche Formular DS-2019 ausstellt. Diese Organisationen sind für die Durchfüh-rung der J-1 Programme gemäß der US-Bestimmungen verantwortlich. Eine Visumbeantra-gung ohne eine solche Organisation ist nicht möglich. Zukünftige Praktikanten müssen in eine der zwei Kategorien „Intern“ oder „Trainee“ fallen. Der Begriff „Intern“ bezeichnet Antragsteller, die an einer Universität immatrikuliert sind bzw. deren Abschluss nicht länger als 12 Monate zurückliegt. „Trainees“ hingegen müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung plus 1 Jahr Berufserfahrung oder 5 Jahre Berufserfahrung vorweisen können. So qualifizieren sich beispielsweise Schüler oder Abiturienten nicht für diese Kategorie. Auch das US-Unternehmen muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Anträge für ein J-1 Visum werden vom Antragsteller i. d. R. im Rahmen eines persönlichen Interviewtermins bei einem Konsulat der Vereinigten Staaten in dem Land gestellt, in dem die betreffende Person aktuell ihren Lebensmittelpunkt hat.
Hier finden Sie eine Liste aller J-1 Sponsoren.
Weitere Informationen zur Visumbeantragung erhalten Sie auf der US-Botschaftsseite.
6. Studium
F-1 (Student) Visum / M-1 (Non-academic & Vocational) Visum
Das F-1 Visum ermöglicht den Besuch einer („SEVIS-registrierten“) akademi-schen/wissenschaftlichen Bildungseinrichtung in den USA (z. B. Universität, College etc.). Auch Sprachschulaufenthalte fallen unter diese Visumkategorie. Das M-1 Visum erlaubt den Besuch einer nicht-akademischen oder berufsbezogenen („SEVIS-registrierten“) Bildungseinrichtung in den USA (z. B. Flugschule). Die US-Bildungseinrichtung muss zwingend ein gültiges I-20 Formular ausstellen können. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Schulen dazu berechtigt sind, dieses Formular auszustellen. Nachlesen können Sie dies unter http://studyinthestates.dhs.gov/school-search. Das F-1 Visum wird für bis zu 5 Jahre erteilt, das M-1 Visum in der Regel nur auf ein Jahr. Der Aufenthaltsstatus gilt für die gesamte Dauer des Studiums (vermerkt im I-20). Anträge für ein F-1/M-1 Visum werden vom Antragsteller i. d. R. im Rahmen eines persönli-chen Interviewtermins bei einem Konsulat der Vereinigten Staaten in dem Land gestellt, in dem die betreffende Person aktuell ihren Lebensmittelpunkt hat.
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Benötigen Sie keine konkrete Unterstützung bei der Beantragung, sondern haben nur einige kurze Fragen, dann erreichen Sie die erfahrenen US-Visa-Experten von American Dream von Montag bis Freitag 10-14 Uhr auf der Visa-Hotline: 0900-1-72 44 11 (1,89 € / Min aus dt. Festnetz / Mobilfunk abweichend).